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   BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 40.02   

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BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 40.02 (https://dejure.org/2003,33702)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2003 - 2 B 40.02 (https://dejure.org/2003,33702)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 2 B 40.02 (https://dejure.org/2003,33702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Hinreichende Bezeichnung des Nichtzulassungsgrundes der Abweichung - Bezeichnung eines Aufklärungsmangels - Anerkennung eines Bildungsabschlusses der ehemaligen DDR ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 40.02
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn das Beweisthema, die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen einschließlich des einzusetzenden Beweismittels, das voraussichtliche Ergebnis dieser - weiteren - Sachverhaltsermittlung und seine Eignung für eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung benannt werden und auch ausgeführt wird, dass und inwiefern bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f.).
  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97

    - auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 40.02
    Eine Zulassung wegen Divergenz des Berufungsurteils zu der in der Beschwerde genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 - (BVerwGE 106, 24), Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, scheidet ebenfalls aus.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 40.02
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung entscheidungserheblicher konkreter Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97

    Gleichwertigkeit von Lehrbefähigungen der ehemaligen DDR in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 40.02
    Unter welchen abstrakten Voraussetzungen ein Bildungsabschluss aus der ehemaligen DDR nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 des Einigungsvertrages als Laufbahnbefähigung anzuerkennen ist, hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 2.97 - (BVerwGE 106, 253 ff.) rechtsgrundsätzlich geklärt.
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 40.02
    Darin liegt keine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 264 S. 14).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2003 - 2 B 40.02
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang zusätzlich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) geltend machen sollte, fehlt es an einer substantiierten Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr; z.B. Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 1 A 2541/16

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 -, juris, Rn. 11, BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2003 - 2 B 40.02 -, n. v., sowie den Senatsbeschluss vom 1. August 2011- 1 A 172/09 -, juris, Rn. 14 f., jeweils m. w. N.; aus der Literatur vgl. etwa Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 132, und Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 124 Rn. 36.
  • OVG Brandenburg, 07.05.2002 - 4 B 30/02
    Wenn der Antragsteller dennoch einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde gestellt hat, ist dieser angesichts des für Verfahren der vorliegenden Art nach § 67 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VwGO bestimmten Anwaltszwangs und der unterschiedlichen Zwecke, welchen die beiden Rechtsbehelfe dienen, jedenfalls nicht einer Umdeutung in einen anderen Rechtsbehelf zugänglich (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Februar 2002 - 4 B 24/02 - Beschluss vom 25. Februar 2002 - 4 B 33/02 - vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 20/98 -, NVwZ 1999, 641 f.; Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Februar 2001 - 4 E 120/00 - Beschluss des 2. Senats vom 10. April 2002 - 2 B 40/02 -).
  • VG Arnsberg, 29.10.2002 - 8 L 1844/02

    Ausgestaltung des Anspruchs auf Zulassung eines Angebots auf Abgabe von

    vgl. hierzu auch: VG Osnabrück, Beschluss vom 01. Juli 2000 - 2 B 40/02 - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 10 ME 123/02 -.
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